Pflichtangaben für MWST-pflichtige Unternehmen (Art. 26 MWSTG)
- Name und Ort des Leistungserbringers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt, sowie die MWST-Nummer (CHE-123.456.789 MWST)
- Name und Ort des Leistungsempfängers
- Datum oder Zeitraum der Leistung (sofern nicht gleich wie das Rechnungsdatum)
- Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
- Entgelt
- Anwendbarer Steuersatz und geschuldeter Steuerbetrag; ist das Entgelt inkl. MWST, genügt der Steuersatz
Bei mehreren Sätzen (z.B. 8.1 % und 2.6 %) muss klar sein, welcher Satz für welche Position gilt.
Ausnahme: Kassenzettel bis CHF 400
Bei Belegen aus Registrierkassen bis CHF 400 inkl. MWST darf der Leistungsempfänger fehlen (Art. 57 MWSTV). Die übrigen Angaben braucht es weiterhin.
Nicht MWST-pflichtig?
Dann gibt es keine formellen MWST-Vorgaben – aber eine saubere Rechnung braucht trotzdem: deinen Namen und Adresse, Kunde, Datum, Rechnungsnummer, Leistung, Betrag und Zahlungsfrist. Wichtig: Keine MWST ausweisen, wenn du nicht im MWST-Register stehst – eine fälschlich ausgewiesene Steuer schuldest du trotzdem (Art. 27 MWSTG). Mehr dazu: Rechnung ohne MWST.
Zusätzlich sinnvoll
- Fortlaufende Rechnungsnummer (hilft bei Buchhaltung und Mahnwesen)
- Konkretes Zahlungsdatum statt nur «30 Tage» – erleichtert den Verzug (Zahlungsfrist-Rechner)
- QR-Zahlteil mit IBAN und strukturierten Adressen
- Aufbewahrung: 10 Jahre (Art. 958f OR)
Quellen
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die verlinkten amtlichen Quellen.