Rechnung: Pflichtangaben in der Schweiz

Fehlt eine Pflichtangabe, kann dein Kunde die Vorsteuer nicht abziehen – und du bekommst Rückfragen statt Geld. Hake ab, was auf deiner Rechnung steht.

Rechnungs-Check: Fehlt etwas auf deiner Rechnung?

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Pflichtangaben für MWST-pflichtige Unternehmen (Art. 26 MWSTG)

  1. Name und Ort des Leistungserbringers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt, sowie die MWST-Nummer (CHE-123.456.789 MWST)
  2. Name und Ort des Leistungsempfängers
  3. Datum oder Zeitraum der Leistung (sofern nicht gleich wie das Rechnungsdatum)
  4. Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
  5. Entgelt
  6. Anwendbarer Steuersatz und geschuldeter Steuerbetrag; ist das Entgelt inkl. MWST, genügt der Steuersatz

Bei mehreren Sätzen (z.B. 8.1 % und 2.6 %) muss klar sein, welcher Satz für welche Position gilt.

Ausnahme: Kassenzettel bis CHF 400

Bei Belegen aus Registrierkassen bis CHF 400 inkl. MWST darf der Leistungsempfänger fehlen (Art. 57 MWSTV). Die übrigen Angaben braucht es weiterhin.

Nicht MWST-pflichtig?

Dann gibt es keine formellen MWST-Vorgaben – aber eine saubere Rechnung braucht trotzdem: deinen Namen und Adresse, Kunde, Datum, Rechnungsnummer, Leistung, Betrag und Zahlungsfrist. Wichtig: Keine MWST ausweisen, wenn du nicht im MWST-Register stehst – eine fälschlich ausgewiesene Steuer schuldest du trotzdem (Art. 27 MWSTG). Mehr dazu: Rechnung ohne MWST.

Zusätzlich sinnvoll

  • Fortlaufende Rechnungsnummer (hilft bei Buchhaltung und Mahnwesen)
  • Konkretes Zahlungsdatum statt nur «30 Tage» – erleichtert den Verzug (Zahlungsfrist-Rechner)
  • QR-Zahlteil mit IBAN und strukturierten Adressen
  • Aufbewahrung: 10 Jahre (Art. 958f OR)

Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die verlinkten amtlichen Quellen.

Häufige Fragen

Ist eine Rechnungsnummer in der Schweiz Pflicht?

Das MWSTG verlangt sie nicht ausdrücklich, sie ist aber Standard und für Buchhaltung und Mahnungen dringend empfohlen.

Muss die UID auf die Rechnung?

Für MWST-Pflichtige muss die MWST-Nummer (UID mit Zusatz MWST) auf die Rechnung. Für alle anderen ist die UID nicht vorgeschrieben.

Muss ich die Rechnung unterschreiben?

Nein, eine Unterschrift ist nicht nötig. Elektronische Rechnungen (PDF) sind gleichwertig.