Wer stellt Rechnungen ohne MWST?
Unternehmen mit einem Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen im In- und Ausland unter CHF 100’000 sind von der Steuerpflicht befreit (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen gilt CHF 250’000. Ausserdem gibt es von der Steuer ausgenommene Leistungen (Art. 21 MWSTG, z.B. Heilbehandlungen, Bildung, Wohnungsmiete) – auch dafür wird keine MWST verrechnet.
Achtung: MWST nie «einfach so» ausweisen
Weist du auf einer Rechnung MWST aus, obwohl du nicht im MWST-Register eingetragen bist, schuldest du den Betrag trotzdem der ESTV (Art. 27 Abs. 2 MWSTG). Gleichzeitig darf dein Kunde ihn nicht als Vorsteuer abziehen. Also: Kein Steuersatz, kein Steuerbetrag, keine «MWST-Nummer».
Mögliche Formulierung
«Nicht mehrwertsteuerpflichtig.» oder «Der Rechnungsbetrag enthält keine Mehrwertsteuer (Umsatz unter der Grenze gemäss Art. 10 MWSTG).»
Der Hinweis ist nicht vorgeschrieben, vermeidet aber Rückfragen von Geschäftskunden.
Was sonst auf die Rechnung gehört
Name und Adresse, Kunde, Datum, Rechnungsnummer, Leistung und Zeitraum, Betrag in CHF, Zahlungsfrist und QR-Zahlteil. Details: Pflichtangaben-Checkliste.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die verlinkten amtlichen Quellen.