Gibt es eine gesetzliche Zahlungsfrist?
Nein. Ohne Vereinbarung ist eine Forderung sofort fällig (Art. 75 OR). In der Praxis üblich sind 10, 20 oder 30 Tage – für Privatkunden oft 10–20, für Firmen 30 Tage. Du kannst die Frist in Offerte, Vertrag oder AGB festlegen.
So wird gerechnet (Art. 77 und 78 OR)
- Frist in Tagen: Der Tag des Rechnungsdatums zählt nicht mit; die Frist endet am letzten Tag
- Frist in Monaten: Ende am Tag mit derselben Zahl (z.B. 15.10. → 15.11.); fehlt dieser Tag, am letzten Tag des Monats
- Fällt das Ende auf einen Sonntag oder staatlich anerkannten Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (Art. 78 OR); Samstage werden nach dem Bundesgesetz über den Fristenlauf an Samstagen (SR 173.110.3) gleich behandelt
Datum statt Tage – der Profi-Tipp
«Zahlbar innert 30 Tagen» lässt Raum für Diskussionen (ab Rechnungsdatum? ab Erhalt?) und ist als einseitiger Aufdruck nicht automatisch ein vereinbarter Verfalltag. Schreib besser ein konkretes Datum («zahlbar bis 18.11.2026») und vereinbare die Zahlungsfrist schon in der Offerte oder den AGB. Dann gerät der Kunde mit Ablauf des Tages ohne Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR).
Quellen
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die verlinkten amtlichen Quellen.