Welcher Name gehört auf die Rechnung?
Die Firma eines Einzelunternehmens muss den Familiennamen der Inhaberin oder des Inhabers enthalten (Art. 945 OR) – mit oder ohne Vornamen, ergänzt z.B. durch die Tätigkeit («Anna Muster Grafik»). Zusätze wie «GmbH» oder «AG» sind nicht erlaubt. Bist du im Handelsregister eingetragen, muss die eingetragene Firma auf Rechnungen und Korrespondenz vollständig und unverändert erscheinen (Art. 954a OR).
Ab wann Handelsregister und MWST?
Beide Grenzen liegen bei CHF 100’000 Umsatz pro Jahr: Ab diesem Umsatz muss ein kaufmännisch geführtes Einzelunternehmen ins Handelsregister (Art. 931 OR) und wird MWST-pflichtig (Art. 10 MWSTG). Freie Berufe ohne kaufmännisches Gewerbe sind von der HR-Pflicht ausgenommen. Darunter ist beides freiwillig.
Pflichtangaben auf der Rechnung
Als MWST-pflichtige Einzelfirma gelten die Angaben nach Art. 26 MWSTG (siehe Checkliste). Ohne MWST-Pflicht: Name und Adresse, Kunde, Datum, Rechnungsnummer, Leistung, Betrag, Zahlungsfrist – und keine MWST.
Buchführung und Aufbewahrung
Bei weniger als CHF 500’000 Umsatz genügt eine einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR). Rechnungen und Belege bewahrst du 10 Jahre auf (Art. 958f OR). Für die AHV meldest du dich bei der Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die verlinkten amtlichen Quellen.