Rechnung schreiben als Einzelfirma

Was als Einzelunternehmen auf die Rechnung gehört, hängt vor allem von deinem Umsatz ab. Der Check zeigt dir, welche Regeln für dich gelten.

Einzelfirma-Check: Handelsregister, MWST, Buchhaltung

    Rechnungs-Check: Fehlt etwas auf deiner Rechnung?

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    Welcher Name gehört auf die Rechnung?

    Die Firma eines Einzelunternehmens muss den Familiennamen der Inhaberin oder des Inhabers enthalten (Art. 945 OR) – mit oder ohne Vornamen, ergänzt z.B. durch die Tätigkeit («Anna Muster Grafik»). Zusätze wie «GmbH» oder «AG» sind nicht erlaubt. Bist du im Handelsregister eingetragen, muss die eingetragene Firma auf Rechnungen und Korrespondenz vollständig und unverändert erscheinen (Art. 954a OR).

    Ab wann Handelsregister und MWST?

    Beide Grenzen liegen bei CHF 100’000 Umsatz pro Jahr: Ab diesem Umsatz muss ein kaufmännisch geführtes Einzelunternehmen ins Handelsregister (Art. 931 OR) und wird MWST-pflichtig (Art. 10 MWSTG). Freie Berufe ohne kaufmännisches Gewerbe sind von der HR-Pflicht ausgenommen. Darunter ist beides freiwillig.

    Pflichtangaben auf der Rechnung

    Als MWST-pflichtige Einzelfirma gelten die Angaben nach Art. 26 MWSTG (siehe Checkliste). Ohne MWST-Pflicht: Name und Adresse, Kunde, Datum, Rechnungsnummer, Leistung, Betrag, Zahlungsfrist – und keine MWST.

    Buchführung und Aufbewahrung

    Bei weniger als CHF 500’000 Umsatz genügt eine einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR). Rechnungen und Belege bewahrst du 10 Jahre auf (Art. 958f OR). Für die AHV meldest du dich bei der Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an.

    Quellen

    Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die verlinkten amtlichen Quellen.

    Häufige Fragen

    Darf ich als Einzelfirma einen Fantasienamen verwenden?

    Nur als Zusatz. Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen, z.B. «Muster Webdesign Pixelwerk».

    Brauche ich eine UID als Einzelfirma?

    Mit Handelsregistereintrag oder MWST-Pflicht erhältst du automatisch eine UID. Auf der Rechnung ist sie nur als MWST-Nummer (bei MWST-Pflicht) vorgeschrieben.

    Muss ich als Einzelfirma MWST verrechnen?

    Erst ab CHF 100’000 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen. Darunter darfst du keine MWST ausweisen, ausser du hast dich freiwillig unterstellt.