Wie verbindlich ist eine Offerte?
Eine Offerte ist rechtlich ein Antrag. Mit einer Annahmefrist («gültig bis 30.11.2026») bist du bis zum Ablauf gebunden (Art. 3 OR). Ohne Frist bleibt die Bindung unter Abwesenden so lange bestehen, wie du bei ordnungsgemässer Absendung eine Antwort erwarten darfst (Art. 5 OR). Wer nicht gebunden sein will, erklärt die Offerte ausdrücklich als «unverbindlich» (Art. 7 OR).
Was in eine Offerte gehört
- Absender, Kunde, Datum, Offertnummer
- Leistungsbeschrieb so konkret wie möglich – was ist nicht inbegriffen?
- Preise: Festpreis oder Aufwand × Stundenansatz, Spesen, Material
- MWST-Ausweis (falls pflichtig) und Total
- Gültigkeit (Annahmefrist)
- Zahlungsbedingungen: Frist, Anzahlung, ggf. Mahngebühren (so werden sie wirksam vereinbart)
- Verweis auf AGB
- Unterschriftsfeld «Offerte angenommen»
Warum du die Offerte unterschreiben lassen solltest
Eine vom Kunden unterschriebene Offerte ist ein klarer Vertragsnachweis – und kann in der Betreibung als Schuldanerkennung dienen, mit der du provisorische Rechtsöffnung verlangen kannst (Art. 82 SchKG). Mehr: Betreibung einleiten.
Offerte oder Kostenvoranschlag?
Bei Werkverträgen (Handwerk, Bau, Herstellung) spricht man oft vom Kostenvoranschlag. Ist er «ungefähr», darf er nicht unverhältnismässig überschritten werden (Art. 375 OR). Details: Kostenvoranschlag.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die verlinkten amtlichen Quellen.