Wann gelten AGB überhaupt?
AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde und sie zur Kenntnis nehmen konnte – z.B. Hinweis und Link in der Offerte («Es gelten unsere AGB, Stand 10/2026») oder Checkbox im Shop. AGB, die erst mit der Rechnung kommen, gelten nicht.
Grenzen: Ungewöhnliche Klauseln und Art. 8 UWG
- Ungewöhnlichkeitsregel: Überraschende Klauseln, auf die nicht besonders hingewiesen wurde, gelten nicht
- Unklarheitenregel: Unklare Klauseln werden zulasten dessen ausgelegt, der sie verfasst hat
- Art. 8 UWG: Gegenüber Konsumenten sind Klauseln missbräuchlich, die in Treu und Glauben verletzender Weise ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zulasten der Konsumenten vorsehen
- Haftung: Ein Ausschluss für Absicht und grobe Fahrlässigkeit ist nichtig (Art. 100 OR)
- Gerichtsstand: Gegenüber Konsumenten kann der Gerichtsstand an deren Wohnsitz nicht im Voraus wegbedungen werden (Art. 32 und 35 ZPO)
Was in Dienstleister-AGB gehört
- Geltungsbereich
- Offerten und Vertragsschluss
- Preise, Zahlungsfrist, Verzug (Verfalltag) und ggf. konkret bezifferte Mahngebühren
- Mitwirkung des Kunden
- Haftung
- Geistiges Eigentum
- Datenschutz (DSG)
- Recht und Gerichtsstand
Mit einem vereinbarten Verfalltag in den AGB gerät der Kunde nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug – ein grosser Vorteil im Mahnwesen.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die verlinkten amtlichen Quellen.