Warum der Stundensatz höher sein muss als dein alter Lohn
- AHV/IV/EO: Als Selbständige zahlst du 10 % (statt 5.3 % Arbeitnehmeranteil), plus Verwaltungskosten der Ausgleichskasse (max. 5 % der Beiträge)
- Vorsorge: Keine Pensionskasse vom Arbeitgeber – du sorgst selbst vor (Säule 3a; ohne BVG-Anschluss bis 20 % des Erwerbseinkommens, begrenzt auf einen jährlich festgelegten Höchstbetrag)
- Kein bezahlter Urlaub, keine Lohnfortzahlung bei Krankheit
- Nicht verrechenbare Zeit: Akquise, Offerten, Buchhaltung, Weiterbildung – oft 30–40 %
AHV-Beiträge 2026 für Selbständige
Beitragssatz 10.0 % (AHV 8.1 %, IV 1.4 %, EO 0.5 %) ab einem Jahreseinkommen von CHF 60’500. Darunter gilt die sinkende Beitragsskala von 5.371 % bis 9.321 %; unter CHF 10’100 der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr. Der Rechner verwendet diese Werte.
Realistische Annahmen
Bei 5 Wochen Ferien, ca. 2 Wochen Feiertagen und 1 Woche Krankheit bleiben rund 44 Arbeitswochen. Bei 42 Stunden und 65 % verrechenbarer Zeit sind das gut 1’200 verrechenbare Stunden – nicht 2’000. Prüfe danach, ob dein Satz im Markt besteht, und kommuniziere ihn in einer sauberen Offerte.
MWST nicht vergessen
Ab CHF 100’000 Umsatz bist du MWST-pflichtig. Der Rechner zeigt den Satz exkl. und inkl. 8.1 %. Mehr: MWST-Pflicht.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die verlinkten amtlichen Quellen.