Braucht es in der Schweiz ein NDA?
Ein eigenes «NDA-Gesetz» gibt es nicht. Geschäftsgeheimnisse sind zwar teilweise geschützt – etwa durch Art. 6 UWG und die Strafbestimmung zur Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB) –, doch dieser Schutz ist eng und schwer durchzusetzen. Ein NDA definiert genau, was vertraulich ist, wofür die Informationen verwendet werden dürfen und wie lange die Pflicht gilt. Es ist formfrei gültig; schriftlich ist zum Beweis dringend empfohlen.
Die wichtigsten Klauseln
- Parteien und Zweck
- Definition vertraulicher Informationen
- Pflichten (Nutzung nur für den Zweck, keine Weitergabe)
- Ausnahmen (öffentlich bekannt, bereits bekannt, von Dritten rechtmässig erhalten, behördliche Pflicht)
- Rückgabe/Vernichtung
- Dauer – üblich 2–5 Jahre über das Ende der Zusammenarbeit
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Einseitig oder gegenseitig?
Gibt nur eine Seite Informationen preis (z.B. Startup an Investor), genügt ein einseitiges NDA. Tauschen beide aus – etwa bei einer Kooperation –, ist ein gegenseitiges NDA fairer und wird eher unterschrieben. Unsere Vorlage ist gegenseitig formuliert.
Konventionalstrafe – ja oder nein?
Ohne Konventionalstrafe musst du im Streitfall einen Schaden beweisen, was bei Geheimnisverletzungen schwierig ist. Eine vereinbarte Konventionalstrafe (Art. 160 ff. OR) ist ohne Schadensnachweis geschuldet; übermässige Strafen kann das Gericht herabsetzen (Art. 163 Abs. 3 OR). Viele Gegenparteien unterschreiben ein NDA mit hoher Strafe allerdings nicht – wäge ab.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die verlinkten amtlichen Quellen.