Gute Zahlungserinnerungen haben 5 Elemente
- Klarer Betreff mit Rechnungsnummer
- Freundlicher Ton, keine Unterstellung («im Alltag geht schnell etwas vergessen»)
- Rechnungsnummer, Datum, Betrag
- Eine konkrete neue Frist (Datum, nicht «baldmöglichst»)
- Die Rechnung oder der QR-Zahlteil nochmals im Anhang
Kurzvariante für Stammkunden
Betreff: Kleine Erinnerung – Rechnung 2026-042
Hallo Lea
kurze Erinnerung: Die Rechnung 2026-042 über CHF 850.00 ist seit dem 15.10. offen. Kannst du sie bis zum 31.10. begleichen? Ich habe sie dir nochmals angehängt.
Danke und liebe Grüsse
Anna
Variante für Firmenkunden (Sie-Form)
Betreff: Zahlungserinnerung – Rechnung 2026-042 vom 15.09.2026
Sehr geehrte Damen und Herren
gemäss unserer Buchhaltung ist die Rechnung 2026-042 über CHF 850.00 noch offen. Bitte prüfen Sie, ob die Rechnung bei Ihnen eingegangen ist, und überweisen Sie den Betrag bis zum 31.10.2026. Bei Fragen erreichen Sie mich unter 079 000 00 00.
Freundliche Grüsse
Wann aus der Erinnerung eine Mahnung wird
Schon die freundliche Erinnerung ist rechtlich eine Mahnung im Sinne von Art. 102 OR, wenn sie die Zahlung klar verlangt – ab Zugang läuft der Verzugszins von 5 %. Den Zins musst du in der Erinnerung nicht erwähnen. Den weiteren Ablauf zeigt der Mahn-Fahrplan.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die verlinkten amtlichen Quellen.