Gesetzlicher Verzugszins in der Schweiz: 5 % pro Jahr (Art. 104 OR), sofern nicht höher vereinbart.
5 % pro Jahr nach Art. 104 Abs. 1 OR. Ein höherer vertraglicher Zins gilt auch während des Verzugs (Art. 104 Abs. 2 OR).
Ab Verzug: bei einem festen Zahlungstermin ab dem Folgetag, sonst ab Zugang der Mahnung (Art. 102 OR).