Wann verjährt meine Forderung?

Offene Rechnungen verjähren in der Schweiz meist nach 5 oder 10 Jahren. Berechne das Datum und erfahre, wie du die Frist unterbrichst.

Verjährungs-Rechner für Forderungen

Orientierungshilfe. Die Zuordnung zu 5 oder 10 Jahren ist im Einzelfall heikel – im Zweifel früh handeln. Keine Rechtsberatung.

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10 Jahre als Grundregel

Forderungen verjähren grundsätzlich nach zehn Jahren (Art. 127 OR), soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

5 Jahre für viele Alltagsforderungen (Art. 128 OR)

  • Miet-, Pacht- und Kapitalzinsen sowie andere periodische Leistungen
  • Lieferung von Lebensmitteln, Beköstigung und Wirtsschulden
  • Handwerksarbeit, Kleinverkauf von Waren, ärztliche Besorgung, Berufsarbeiten von Anwälten, Rechtsagenten, Prokuratoren und Notaren
  • Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis

Ob eine Leistung als «Handwerksarbeit» gilt, ist im Einzelfall zu prüfen – wer auf Nummer sicher gehen will, rechnet mit 5 Jahren.

Ab wann läuft die Frist?

Ab Fälligkeit der Forderung (Art. 130 OR).

Verjährung unterbrechen

Die Frist beginnt neu zu laufen (Art. 135 und 137 OR) durch:

  • Anerkennung durch den Schuldner: Teilzahlung, Zinszahlung, schriftliche Schuldanerkennung, Bitte um Ratenzahlung
  • Betreibung, Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede vor Gericht

Eine blosse Mahnung unterbricht die Verjährung nicht. Alternativ kann der Schuldner schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten (Art. 141 OR, für höchstens 10 Jahre).

Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die verlinkten amtlichen Quellen.

Häufige Fragen

Unterbricht eine eingeschriebene Mahnung die Verjährung?

Nein. Nur Schuldanerkennung, Betreibung oder gerichtliche Schritte unterbrechen sie (Art. 135 OR).

Was passiert nach Ablauf der Verjährung?

Die Forderung besteht weiter, ist aber nicht mehr durchsetzbar, wenn der Schuldner die Verjährung geltend macht. Das Gericht berücksichtigt sie nicht von Amtes wegen (Art. 142 OR).

Verjähren Verzugszinsen separat?

Zinsen als periodische Leistungen unterstehen grundsätzlich der 5-jährigen Frist.